Wir stehen Ihnen mit Information und Beratung zur Seite
Als Arbeitgeber sind Sie gemäß dem § 84 SGB IX dazu verpflichtet, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zu einer Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, präventiv tätig zu werden. Dies bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung ausschöpfen müssen.
Hierbei kann Ihnen neben internen Strukturen und Maßnahmen (z. B. die Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung oder Anwendung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements) auch der Integrationsfachdienst beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Das Spektrum der Beratungsfelder reicht dabei von Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten über die Unterstützung bei Arbeitsplatzanpassung oder Umsetzung bis zur Begleitung bei einem Kündigungsverfahren.
Online-Beratungsangebot für Menschen mit Hörschädigung und gehörlose Menschen
Der Integrationsfachdienst (IFD) Schweinfurt bietet ein Onlineberatungsangebot speziell für Menschen mit Hörschädigung und gehörlose Menschen an.